Geschrieben von Christian Graf am 25. September 2018 um 16:13.

Bundesteilhabegesetz: Was ändert sich für alle Beteiligten?

transverstuhl sam

Ein selbstbestimmtes Leben, Teilhabe und Zugang zu öffentlichen Einrichtungen – für Menschen mit Behinderung leider keine Selbstverständlichkeit. Das Bundesteilhabegesetz war im Jahr 2016 ein wichtiger Schritt in Richtung Barrierefreiheit und Selbstbestimmung. Was steckt hinter dem Gesetzespaket?

Eine wichtige Essenz vorab: Menschen mit Behinderung können mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Welche Punkte ändern sich außerdem durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)? Und was können Sie als Unternehmer für mehr Barrierefreiheit tun? Hier erfahren Sie es.

Das Bundesteilhabegesetz: Neue Gesetze für behinderte Menschen

Viele Verbesserungen für Menschen mit Behinderung – das verspricht das Bundesteilhabegesetz, kurz BTHG. Das umfassende Gesetzespaket vom 28. Juni 2016 sieht mehr Teilhabe und Selbstbestimmung vor. Welche Ziele und Maßnahmen das sind, erfahren Sie im Folgenden.

BTHG Punkt 1: Erhalt der Erwerbsfähigkeit

Träger von Reha-Maßnahmen, wie beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit oder die gesetzliche Rentenversicherung, werden durch das BTHG verpflichtet, frühzeitig drohende Behinderungen zu erkennen. Noch vor Eintritt der Rehabilitation sollen gezielte Präventions-Maßnahmen ermöglicht werden, sodass die Erwerbsfähigkeit beim Betroffenen bestehen bleibt.

Das Bundesprogramm “Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro” des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) subventioniert hierzu Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, um innovative Ansätze zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit zu erproben.

Auf diese Weise soll Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und umfangreichem Unterstützungsbedarf geholfen werden, um zu verhindern, dass chronische Krankheiten bei ihnen überhaupt entstehen.

BTHG Punkt 2: Leichter Zugang zu Reha-Maßnahmen

Auch der Zugang zu Reha-Maßnahmen soll durch das BTHG erleichtert werden. Ein einziger Antrag reicht nun aus, um Reha-Maßnahmen bei verschiedenen Trägern zu erhalten. Ist beispielsweise jemand auf einen Rollstuhl angewiesen, hätte er früher zwei Anträge stellen müssen: einen bei der Krankenkasse und einen bei dem Träger der Eingliederungshilfe. Durch das Bundesteilhabegesetz ist dies nicht mehr notwendig.

Im Vordergrund steht somit die individuelle Unterstützung desjenigen, der den Bedarf hat. Die erleichterte Antragstellung wird durch ein unabhängiges Netzwerk an Beratungsstellen ergänzt, in denen Menschen mit Behinderung und deren Angehörige Hilfe bekommen.

BTHG Punkt 3: Soziale Teilhabe, Arbeitsleben und Bildung

Das Bundesteilhabegesetz verbessert außerdem die Möglichkeiten der Sozialen Teilhabe, sowie der Teilhabe am Arbeitsleben und an Bildung. Das bedeutet konkret:

  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden neu definiert und klarer strukturiert.
  • Eine individuelle und den persönlichen Wünschen entsprechende Lebensgestaltung wird möglich.
  • Assistenzleistungen werden konkret als solche benannt (auch Elternassistenz) und fallen entsprechend ebenfalls unter die Subventionierung.
  • Jeder Mensch mit Behinderung soll durch passende Leistungen und Förderung sowie entsprechend seines Leistungsvermögens größtmöglich am Arbeitsleben teilhaben.
  • Die Teilhabe an Bildung wird als eine eigene Leistungsgruppe definiert.
  • Auch schulische und hochschulische berufliche Weiterbildungen gelten als Leistungen zur Teilhabe an Bildung und können entsprechend gefördert werden.
  • Schulische Ganztagsangebote sind ebenfalls mit eingeschlossen.

Sowohl im Haushalt, als auch beim Erreichen höherer Schulabschlüsse (z. B. ein Master), können nun Assistenzleistungen in Anspruch nehmen. Außerdem können Menschen mit Behinderung sowohl auf dem freien Arbeitsmarkt, als auch in einer Werkstatt für Behinderte oder einem anderen Leistungsanbieter arbeiten. Dies ist zum ersten Mal konkret im Gesetz aufgeführt, sodass Rechtssicherheit und -klarheit besteht.

BTHG Punkt 4: Eingliederungshilfe als eigenständiges Teilhaberecht

In puncto Eingliederungshilfe ändert sich durch das BTHG ebenfalls einiges. Von ihrem Einkommen und ihrem Vermögen können Menschen mit Behinderung, die Eingliederungshilfe beziehen, mehr behalten. Darunter fällt auch, dass Einkommen und Vermögen des Ehe- oder Lebenspartners ab 2020 nicht mehr mit angerechnet werden.

Kommunen und Länder werden außerdem entlastet, weil manche Leistungen der Eingliederungshilfe vom Bund getragen werden, ebenso wie die Grundsicherungshilfeleistungen.

Der entscheidende Punkt bei der Eingliederungshilfe ist jedoch, dass die Höhe der Leistungen sich nicht mehr an bestimmten Wohnformen orientiert. Stattdessen steht der individuelle Bedarf des Einzelnen im Fokus.
Fachleistungen der Eingliederungshilfe, wie beispielsweise die Hilfe an Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben, werden durch das BTHG erstmals getrennt betrachtet von Leistungen zum Lebensunterhalt (u.a. Wohngeld, Bekleidungsgeld, Betreuungsgeld). Entsprechend findet auch die Finanzierung getrennt statt.

Zu guter Letzt wird durch das Bundesteilhabegesetz auch das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung gestärkt, wenn es um die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Wohnform geht. Insgesamt wurde die Eingliederungshilfe somit zu einem eigenständigen Teilhaberecht weiterentwickelt, statt nur ein Teil des Fürsorgesystems der Sozialhilfe zu sein.

BTHG Punkt 5: Mehr Rechte in Werkstätten für behinderte Menschen

In den Werkstätten für Menschen mit Behinderung gibt es ab sofort eine Frauenbeauftragte. Geschlechtsspezifischer Diskriminierung soll dadurch besser entgegen getreten, sowie die Rechte der Menschen mit Handicap stärker vertreten werden. Außerdem wurden die Rechte der Werkstatträte gestärkt, wodurch auch die Ansprüche auf Freistellungen und Fortbildungen verbessert wurden.

BTHG Punkt 6: Bessere Prüfung der Leistungen

Die Bedingungen für eine effektivere Prüfung der Leistungen wurden ebenfalls verbessert. Damit soll sichergestellt werden, dass der vertraglich verpflichtete Leistungserbringer seinen Pflichten nachkommt. Im Fokus steht hierbei, dass Menschen mit Behinderung durch den Leistungserbringer tatsächlich so versorgt werden, wie es vertraglich festgehalten wurde.

Die Sanktionsmöglichkeiten wurden ebenfalls erweitert. Falls beispielsweise bei der Versorgung eines Behinderten erhebliche Mängel festgestellt werden, können bereits gezahlte Vergütungen zurück gefordert werden. Im schlimmsten Fall wird die Zusammenarbeit mit dem Leistungserbringer gekündigt.

Das Bundesteilhabegesetz in leichter Sprache

Zu den Rechten für Menschen mit Behinderung gehört natürlich auch, dass Gesetze wie das Bundesteilhabegesetz barrierefrei und für jeden verständlich zugänglich sind. Deshalb steht das BTHG online auch in leichter Sprache zur Verfügung.

Wie profitieren Sie als Unternehmer von mehr Barrierefreiheit?

Was bedeutet das nun für Sie, wenn Sie Unternehmer sind oder ein Geschäft betreiben? wie können Sie von der Inklusion profitieren, die das BTGH ermöglicht?
Schließlich sind immer mehr Menschen durch den demografischen Wandel auf die Unterstützung angewiesen, zum Beispiel durch einen Rollator oder Rollstuhl.

Und auch die Zahl der jungen Menschen mit Handicap ist zu beachten: Sie wollen trotz Einschränkung in der Mobilität nicht auf Teilhabe verzichten. Der technische Fortschritt macht es möglich: Immer mehr Hilfsmitteln erleichtern den Alltag – da dürfen öffentliche Einrichtungen nicht hintanstehen. Wer hier einen erstklassigen Service für seine Kunden, Gäste oder auch Mitarbeiter bietet, steigert sein Image und wird gern weiterempfohlen. Für den Umsatz ist es übrigens auch ein Gewinn.

Es beginnt schon damit, dass Einrichtungen im öffentlichen Raum dafür sorgen, dass jeder den Weg zu ihnen findet. Dazu gehören auch ältere Personen oder Menschen, die nicht mehr so gut zu Fuß sind – sei es nun kurzfristig durch eine Verletzung oder langfristig aufgrund einer Erkrankung.

Ein guter Ansatz hier ist ein sogenannter Transferstuhl. Zwar scheint er auf den ersten Blick ein Rollstuhl zu sein, doch das Konzept unterscheidet sich. So wird beispielsweise der Transferstuhl SAM von Provita immer nur verliehen, ist extrem robust und bietet besten Komfort in der Bedienung.

Restaurant- und Hotelbetreibern, die ihren Besuchern einen ganz besonderen Service anbieten möchten, sind mit SAM bestens aufgestellt. Gleiches gilt für Betreiber von Shopping-Malls, Museen und anderen Ausflugszielen.

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Der Transferstuhl von Provita ist eine flexible Alternative zum Rollstuhl, wenn Menschen längere Strecken nicht mehr zu Fuß bewältigen können. Und sei es nur kurzfristig nach einer Sportverletzung.
Sie ermöglichen Ihren Besuchern damit trotz eingeschränkter Mobilität einen entspannten und komfortablen Aufenthalt bei Ihnen. Außerdem zeigen Sie, dass Sie die Themen Barrierefreiheit und Inklusion ernst nehmen!

Wie beim Einkaufswagenprinzip lässt sich der Transferstuhl SAM (“Sit And Move”) für die Dauer des Aufenthalts mieten. Auch Menschen, die sonst vielleicht zu Hause bleiben würden, können so etwas unternehmen. SAM bietet ihnen jederzeit die Gelegenheit, sich auszuruhen und trotzdem voll im Geschehen zu sein.

Fazit zum Bundesteilhabegesetz und wie Sie SAM bei der Umsetzung unterstützt

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein wichtiger Schritt in Richtung Inklusion. Es stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderung in Punkten wie Sozialer Teilhabe und Teilhabe am Arbeitsleben, ermöglicht einen besseren Zugang zu Bildung und verbessert auch ihre finanziellen Möglichkeiten. Der Zugang zu Reha-Maßnahmen wird ebenfalls erleichtert sowie die Entscheidungsfreiheit in puncto Wohnform gestärkt.

Unabhängig vom BTHG können auch Betreiber von Restaurants, Hotels, Museen oder Kultureinrichtungen dafür sorgen, dass sich Menschen mit Behinderung bei ihnen wohl fühlen. Unser Transferstuhl SAM ist hierzu ein flexibler, cleverer Alltagsbegleiter. Menschen mit kurzfristiger Mobilitätseinschränkung können SAM mieten und so den Aufenthalt bei Ihnen entspannt genießen, ohne sich zu sehr anstrengen zu müssen. Ein toller zusätzlicher Service!

Wenn Sie SAM unverbindlich kennen lernen möchten, stehen wir von Provita Ihnen gerne zur Seite!

Christian Graf
Als Ihr Experte unterstütze ich Sie bei allen Fragen rund zum den mobilen Transferstuhl SAM. Gern komme ich auch bei ihnen vorbei, um Ihnen SAM vorzustellen. Gemeinsam finden wir heraus, was SAM für Ihre Gäste und Kunden leisten kann. In diesem Blog teile ich mein Wissen mit allen Menschen, die sich für das Thema Barrierefreiheit, Mobilität und besseren Kundenservice interessieren.