Geschrieben von Christian Graf am 5. Juli 2018 um 12:37.

Inklusion umsetzen: Tipps für Betreiber von Restaurant & Co

Inklusion

Dem Begriff “Inklusion” wird jüngst immer mehr Beachtung geschenkt. Im Bildungsbereich, aber auch in der breiten Öffentlichkeit spielt die gesellschaftliche Einbindung von Menschen mit Behinderung eine immer größere Rolle. Was genau Inklusion bedeutet und wie Sie Ihre Einrichtung behindertengerecht gestalten können, erfahren Sie hier.

Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ist vielerorts noch keine Selbstverständlichkeit. Für Betreiber eines Restaurants oder einer kulturellen Einrichtung ist es deshalb umso wichtiger, sich mit diesem Thema einmal auseinander zu setzen. Seien Sie Vorreiter und ermöglichen Sie auch in Ihren Räumlichkeiten eine erfolgreiche Inklusion!

Was ist Inklusion?

Im Jahr 2008 erklärte die UN-Behindertenrechtskonvention Inklusion als Menschenrecht für Menschen mit Behinderung. Gemeint ist eine selbstbestimmte Teilhabe eines jeden Menschen am gesellschaftlichen Leben.

Für Menschen mit gewissen Einschränkungen, zum Beispiel in der Mobilität, heißt das, dass sie nicht in vorhandene Strukturen integriert werden oder sich ihrer Umwelt anpassen müssen. Stattdessen soll diese Umwelt von vorneherein so ausgestattet ist, dass alle Menschen – ob mit oder ohne Behinderung – gleichberechtigt leben können.

In Deutschland ist Inklusion bisher hauptsächlich im Bildungsbereich umgesetzt worden. Inklusive Schulen sind so ausgestattet, dass sie sowohl Schülerinnen und Schülern mit als auch ohne Handicap gerecht werden können und ein gemeinsamer Unterricht stattfindet. Laut einer Bertelsmann-Studie ist Inklusion jedoch insgesamt in Deutschland noch nicht weit verbreitet.

Ein Grund mehr, Vorreiter zu sein und als Unternehmer für mehr Barrierefreiheit in der eigenen Einrichtung zu sorgen! Was Sie über Barrierefreiheit wissen müssen und wie Sie diese auch in Ihrem gastronomischen oder kulturellen Business umsetzen können, erfahren Sie im Folgenden.

Barrierefreiheit – was genau bedeutet das?

Der Begriff “Barrierefreiheit” hat seit den 90er Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Barrierefreies Bauen ist inzwischen sowohl im öffentlichen Raum, als auch in privaten Wohnungen ein bedeutender Aspekt. Denn nicht nur Menschen mit Behinderung, auch Senioren, chronisch Erkrankte und Familien mit Kleinkindern (mit Kinderwagen) wird durch einen barrierefreien Zugang der Weg erleichtert.

Barrierefreiheit bedeutet also, Lebensräume so zu gestalten, dass sie jeder Mensch selbstständig und möglichst ohne fremde Hilfe erreichen und nutzen kann.

Dabei bezieht sich Barrierefreiheit nicht nur auf Zugangswege im öffentlichen Raum oder im privaten Wohnbereich. Auch amtliche Formulare und Internetseiten müssen barrierefrei gestaltet werden, indem sie beispielsweise in Leichter Sprache verfasst werden. Für Gehörlose ist bei Vorträgen die Übersetzung durch einen Gebärdensprachdolmetscher wichtig.

Für Restaurants, Einkaufszentren und kulturellen Einrichtungen ist Barrierefreiheit eine große Chance. Wenn Sie Ihre Räumlichkeiten so gestalten, dass alle Menschen gleichberechtigt Zugang erhalten, können Sie Ihre Zielgruppe enorm erweitern.

7 Tipps: So machen Sie Inklusion möglich!

Wie Sie bei sich Barrierefreiheit umsetzen und Raum für Inklusion schaffen können, verraten Ihnen die folgenden Tipps.

Tipp 1: Installieren Sie eine feste oder eine mobile Rollstuhlrampe

Mit einer Rollstuhlrampe erleichtern Sie Menschen, die dauerhaft oder kurzzeitig im Rollstuhl sitzen einen Rollator oder auch Transferstuhl (siehe Tipp 7) benutzen, den Zugang zu Ihrer Einrichtung.

Eine solche Rampe können Sie bereits beim Bau mit einplanen, sodass sie beispielsweise parallel zur Treppe verläuft.

Alterrnativ können Sie Ihren Gästen eine mobile Rollstuhlrampe zur Verfügung stellen. Diese wird bei Bedarf beispielsweise auf Treppenstufen gelegt. Eine mobile Rampe setzt jedoch voraus, dass die Person mit Handicap immer jemanden bei sich hat, der die Rampe auslegt (oder im Notfall auf Ihre Hilfe dabei angewiesen ist).

Dennoch ist sie eine gute Lösung, wenn Sie beispielsweise schon länger in Ihren Räumlichkeiten vertreten sind und jetzt für mehr Barrierefreiheit aufrüsten möchten.

Tipp 2: Stellen Sie Schriftstücke auch in Leichter Sprache…

Ob Speisekarten in Restaurants, Beschreibungen zu Ausstellungsstücken in Museen oder Programmhefte zu Theaterstücken – sämtliche Schriftstücke sind erst dann für jeden Menschen lesbar und verständlich, wenn es sie auch in Leichter Sprache gibt.

Menschen mit Lernschwierigkeiten oder einer Lese-Rechtschreib-Schwäche können dann ebenfalls rundum alles verstehen und werden nicht vom Angebot ausgegrenzt.

Das Regelwerk zur leichten Sprache wird vom Netzwerk Leichte Sprache herausgegeben. Demnach gibt es spezielle Regelungen, nach denen Schriftstücke in leichter Sprache verfasst werden müssen. Wenn Sie hier auf einen Experten vertrauen möchten, wenden Sie sich an das Netzwerk – seine Mitglieder übersetzen und prüfen Leichte Sprache.

Tipp 3: … und in Blindenschrift zur Verfügung

Menschen mit Sehbehinderung möchten ebenfalls am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Deshalb ist es ratsam, wichtige Schriftstücke auch in Blindenschrift zur Verfügung zu stellen.  

Restaurantbetreiber können ihren Gästen beispielsweise auch Speisekarten in Blindenschrift anbieten. So erleichtern Sie sehbehinderten Gästen den Besuch bei Ihnen und sorgen dafür, dass sie gerne wieder kommen.

Tipp 4: Bebildern Sie Texte

Auch Menschen mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche oder Lernschwierigkeiten sollen sich doch bei Ihnen wohlfühlen und Ihre Lokalität weiterempfehlen? Deshalb ist es sowohl in Restaurants, als auch in kulturellen Einrichtungen wie Museen empfehlenswert, Texte zusätzlich zu bebildern – Visualisierungen sind für viele leichter zu verstehen, was Zusammenhänge besser begreifbar macht.

Beispiele für Bebilderung:

  • Im Restaurant: Integrieren Sie Fotos in die Speisekarte, auf denen die Mahlzeiten abgebildet sind. So kann jeder Gast bereits erkennen, was angeboten wird, auch ohne den Text lesen zu müssen. 
  • Im Hotel: Legen Sie in Hotelzimmern nicht nur eine Service-Beschreibung aus, sondern am besten auch eine Fotomappe. Sie enthält Fotos von jedem relevanten Raum und Fluchtweg, sodass Ihre Gäste diese direkt zuordnen können und sich zurechtfinden. 
  • Im Einkaufszentrum: Schreiben Sie auf einem Lageplan nicht die einzelnen Geschäftsnamen auf, sondern markieren Sie jedes Geschäft mit einem Symbol: Schuhe, Hosen, Kleider, Brillen, Schmuck, Make-Up – es gibt viele Möglichkeiten. Menschen mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche können diese Symbole deuten und wissen dann, wo sie was einkaufen können.

Tipp 5: Installieren Sie ein behindertengerechtes WC

Die Toilette ist ein Ort, den jeder Mensch möglichst selbstständig nutzen können sollte. Deshalb gehört im öffentlichen Raum auch dazu, mindestens ein WC behindertengerecht zu bauen.

Ein behindertengerechtes WC ist so ausgestattet, dass sowohl Rollstuhlfahrer, als auch körperlich eingeschränkte Personen und Blinde es nutzen können. Wie Sanitärräume behindertengerecht gebaut werden, ist nach DIN-18040-1 festgelegt.

Betreiber öffentlicher Räumlichkeiten können mit einer behindertengerechten Toilette einen wichtigen Schritt in Richtung Inklusion und Barrierefreiheit gehen. So zeigen Sie Ihren Gästen gegenüber Verständnis und Respekt.

Tipp 6: Gestalten Sie Ihre Internetseite barrierefrei

Der digitale Raum gehört ebenfalls zu den Bereichen, die barrierefrei gestaltet werden müssen, um von wirklich jedem verstanden zu werden. Dies gilt sowohl für Menschen mit und ohne Handicap, als auch für Senioren, die ebenfalls zunehmend das Internet nutzen.

Um eine Website barrierefrei zu gestalten, braucht es jedoch ein gewisses Grundverständnis von Barrierefreiheit im Internet. Inhalte sollen schließlich für jeden zugänglich gemacht werden: Seh- und Hörbehinderte, kognitiv sowie motorisch Eingeschränkte, unerfahrene Nutzer und ältere Menschen.

Tipp 7: Bieten Sie mietbare Transferstühle an

Kennen Sie schon SAM? Der Transferstuhl von Provita ermöglicht Ihnen ein zusätzliches Angebot für mehr Barrierefreiheit in Ihren Räumlichkeiten. SAM steht dabei für “sit and move”, was die Funktionen des Transferstuhls bereits sehr gut beschreibt:

  • Ihre Gäste können sich bequem hinsetzen, falls sie sich einmal ausruhen möchten.
  • Der Transferstuhl ist sehr agil, gut beweglich und unterstützt Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
  • Dennoch ist SAM sehr robust und stabil; Qualität “Made in Germany”.

Besonders in Shoppingzentren, Museen, Restaurants und anderen kulturellen Einrichtungen bieten sich Transferstühle an, um Ihren Gästen den Besuch zu erleichtern. Sie können SAM ganz nach Bedarf ausleihen, nach dem Einkaufswagenprinzip: Der Transferstuhl wird mit einer Münze oder einer Karte gelöst und wird nach der Nutzung wieder zurückgebracht.

Für diejenigen Besucher, die nur kurzfristig in ihrer Mobilität eingeschränkt sind (beispielsweise nach einer Sportverletzung), sowie Senioren und Schwangere ist SAM demnach eine gute Alternative zum Rollstuhl. Sie können den Transferstuhl kurzfristig nutzen und müssen sich in ihrer Situation nicht einschränken.

Zusatztipp: Engagieren Sie einen Gebärdensprachdolmetscher

Besonders bei Vorträgen im öffentlichen Raum sollten Sie auch die Zuschauer berücksichtigen, die ein nur schwaches oder gar kein Gehör haben. Um ihnen gerecht zu werden, kann ein Gebärdensprachdolmetscher helfen.

Gebärdensprache ist ein visueller Kommunikationsweg, der insbesondere von schwer oder nicht hörenden Menschen genutzt wird. Dabei spielen Gestik und Mimik eine entscheidende Rolle. Ein Gebärdensprachdolmetscher übersetzt demnach von der gesprochenen Sprache in Gebärdensprache und ermöglicht so allen Zuschauern, sämtliche Vorträge zu verstehen.

Für den ein oder anderen Betreiber eines Restaurants oder einer Kultureinrichtung lassen sich eventuell nicht all diese Maßnahmen auf einen Schlag umsetzen. Dennoch können Sie auch kleine Schritte in Richtung Inklusion und Barrierefreiheit gehen, indem Sie beispielsweise mehr Mobilität in Ihren Service integrieren und so allen Menschen gleichberechtigt den Zugang zu Ihren Räumlichkeiten ermöglichen.

Unser Fazit zu Inklusion und Barrierefreiheit

Für Menschen mit Behinderung ist es manchmal schwer, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben: Zugänge sind nicht rollstuhlgerecht gestaltet, Speisekarten stehen für Blinde nicht zur Verfügung oder Vorträge werden für Gehörlose nicht übersetzt.

Inklusion soll das verhindern. Nach diesem Menschenrecht für Menschen mit Behinderung soll jeder Lebensraum von Beginn an so gestaltet werden, dass jeder selbstbestimmt und unabhängig teilhaben kann. Das bedeutet, dass beispielsweise neben einer Treppe auch immer eine Rollstuhlrampe installiert sein sollte, dass es im öffentlichen Raum behindertengerechte WC gibt und dass auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten Schriftstücke in Leichter Sprache zur Verfügung stehen.

Als Betreiber eines Restaurants oder einer kulturellen Einrichtung können Sie einen Schritt in Richtung Inklusion und Barrierefreiheit gehen, indem Sie außerdem für mehr Mobilität sorgen. Den Transferstuhl SAM, wie Provita ihn anbietet, können Ihre Gäste jederzeit flexibel ausleihen. Er ist modern-elegant, gut beweglich und sehr stabil. Besonders für kurzfristig Eingeschränkte, Senioren und Schwangere eine gute Alternative Unterstützung!

Möchten Sie SAM kennenlernen? Testen Sie unverbindlich den Transferstuhl von Provita!

Christian Graf
Als Ihr Experte unterstütze ich Sie bei allen Fragen rund zum den mobilen Transferstuhl SAM. Gern komme ich auch bei ihnen vorbei, um Ihnen SAM vorzustellen. Gemeinsam finden wir heraus, was SAM für Ihre Gäste und Kunden leisten kann. In diesem Blog teile ich mein Wissen mit allen Menschen, die sich für das Thema Barrierefreiheit, Mobilität und besseren Kundenservice interessieren.